
Der FC Memmingen bestreitet am Samstag um 14 Uhr im BBZ-Stadion an der Bodenseestraße sein vorletztes Vorbereitungsspiel gegen den künftigen Regionalliga-Kontrahenten TSV Schwaben Augsburg. „Zwei Wochen vor dem Saisonstart geht es schon darum gewisse Dinge zu festigen“, geht FCM-Trainer Matthias Günes den Test entsprechend ernst wie zu Wettbewerbsbedingungen an, „zumal das letzte Spiel dann gegen den FC Augsburg in einer Woche unter etwas anderen Voraussetzungen stattfinden wird.“ Was bedeuten kann, dass gegen Schwaben Augsburg sich schon so etwas wie die Startformation herauskristallisieren wird. Personell steht bis auf auf den Verletzten Kim-Bryan Paschek und den Rekonvaleszenten Dominik Ceko und David Remiger (im Bild auf dem Spinning-Bike) voraussichtlich der komplette Kader zur Verfügung. Torhüter Dominik Dewein hat seine Sommergrippe überstanden und Innenverteidiger Jakob Gräser hat nach seinen Sprunggelenks-Problemen diese Woche wieder trainiert. Im Anschluss an das Spiel wird die Mannschaft auch heuer wieder am e-con-Lauf teilnehmen, der ab 16 Uhr im Stadion gestartet wird.
Testgegner TSV Schwaben Augsburg hatte im vergangenen Jahr erst nach langem Ringen und auf den letzten Drücker den Regionalliga-Aufstieg angenommen und eine bewegte Saison hinter sich. Der Club war auch Auslöser, dass der Bayerische Fußballverband (BFV) seine Regelung für U23-Spieler Regionalliga-Ordnung ändern musste. Nach einem Gerichtsurteil müssen künftig zwar weiterhin vier Spieler in jedem Punktspiel unter 23 Jahren alt sein, allerdings fällt die Beschränkung weg, dass diese Akteure deutsche Staatsbürger sein müssen und noch kein A-Länderspiel absolviert haben dürfen. Um eine Diskriminierung nach dem Arbeitsrecht auszuschließen wird die U23-Regelung auf EU-Bürger ausgeweitet. Gleiches gilt für Staatsbürger eines Landes, das mit der Europäischen Union ein sogenanntes Assoziierungsabkommen über Gleichbehandlung (wie etwas die Türkei) abgeschlossen hat.
Schwaben Augsburg hatte gegen die bisherige Regelung verstoßen. Die Folge war ein 12-Punkte-Abzug, der aber wieder aufgehoben wurde und es bei einer Geldstrafe belassen wurde. Laut BFV besteht mit der Neuregelung nun Rechtsklarheit. Auch künftig können Geldstrafen bis hin zu Punktabzügen bei vorsätzlichen Verstößen verhängt werden.
Aus Sicht des FC Memmingen hat die Neuregelung keine größeren Auswirkungen. Ohnehin ist der Anteil an jungen Akteuren im Kader, die unter der Altersgrenze liegen, durch die Nachwuchsförderung vergleichsweise hoch. „Wir hatten beide mögliche Varianten schon durch die Kaderzusammenstellung ausreichend berücksichtigt und abgedeckt“, so Trainer Günes. Höchstens beim Einsatz beispielsweise von türkischstämmigen Spielern ergibt sich dadurch ein größerer Spielraum. Vorteile könnten die Zweitvertretungen der Proficlubs haben, die jetzt noch mehr Talente aus ganz Europa auch in der Regionalliga zum Zug kommen lassen können.
Das in der U23-Regelung verbundene Ziel, den Nachwuchs sportlich fördern, indem junge Spieler in den Kadern der Vereine gehalten und gezielt in den Spielbetrieb eingebunden werden, wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) schon im Vorfeld als grundsätzlich legitimer Gemeinwohlzweck anerkannt.
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Fotos (C) Siegfried Rebhan