Pyro-Feuerwerk der Bayern-Fans hat ein Nachspiel

Das Regionalliga-Spiel beim FC Memmingen hat für den FC Bayern München II noch ein Nachspiel vor dem Sportgericht. Die Gästefans hatten zu Beginn der zweiten Halbzeit unerlaubte Pyrotechnik in der Arena abgebrannt. Laut dem Sonderbericht von Schiedsrichter Christian Knauer wurde nach Angaben des anwesenden BFV-Spiel- und Medienbeauftragten mindestens 16 Feuerwerkskörper abgebrannt. Dabei handelte sich augen- und ohrenscheinlich um Bengalos, Rauchtöpfe, aber auch Böller und Raketen.

Der Schiedsrichter unterbrach die Begegnung für eine halbe Minute, „weil Raketen gezündet wurden und ein Herabfallen abgebrannter Gegenstände auf das Spielfeld nicht ausgeschlossen werden konnte“. Glücklicherweise ist nichts passiert und durch die Aktion kam niemand zu Schaden. Foto- und Videomaterial wurde angefertigt. Dem FC Bayern droht damit nach dem Strafenkatalog vermutlich eine Geldstrafe von mindestens 3.000 Euro, möglicherweise auch höher, weil die Münchner Fans nicht zu ersten Mal „gezündelt“ haben.

Der FC Memmingen geht davon aus, dass die Aktion – wie mittlerweile üblich – vom Sportgericht nach dem Verursacherprinzip geahndet wird und keine Folgen für den gastgebenden Verein haben sollte, zumal Ordnungskräfte sofort gehandelt haben und die vorgeschriebene Durchsage in solchen Fällen über die Stadionlautsprecher sofort erfolgte.

Trotz Kontrollen und Überwachung können solche Vorfälle kaum verhindert werden, wie auch Bundesliga-Spiele zeigen. DFB und BFV verfolgen bei verbotenen pyrotechnischen Gegenständen in den Stadien mit einer Null-Toleranz-Politik, was wiederum zu Protesten von Ultras in den oberen Spielklassen führt.

Auch den FCM hatte es übrigens mit einer Strafe bereits getroffen. Weil beim letzten Bayernliga-Spiel der vergangenen Saison im Mai bei Türkspor Augsburg während des Spiels zwei Rauchtöpfe und ein Bengalo gezündet wurden, bekam der Fußball-Club eine Geldstrafe von 400 Euro plus Verfahrenskosten aufgebrummt, nimmt dafür aber den ermittelten Verursacher in Regress.

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Foto (C) Olaf Schulze

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