MFG: Memminger Stadtrat stimmt Baukosten-Zuschuss zu

Die Stadt Memmingen gewährt dem Fußball-Club Memmingen für den Neubau des Multifunktionsgebäudes einen einmaligen Baukostenzuschuss in Höhe von 750.000 Euro. Dies wurde vom Stadtrat mit 25 zu 9 Stimmen beschlossen. Aber auch die Stadträte, die in dieser Sitzung nicht dafür gestimmt haben, waren nicht grundsätzlich gegen einen Zuschuss. Größtenteils wollten sie noch nicht darüber entscheiden, bis eine Sportförderrichtline beschlossen ist, die künftig regeln soll, welche Vorhaben in welchem Umfang unterstützt werden. Wann über die Richtlinie entschieden wird, ist aber noch unklar. Weil der Faktor Zeit eine Rolle spielt, votierten die Stadträte deshalb mit großer Mehrheit dafür, über den Antrag des FCM jetzt zu entscheiden – und zwar positiv.

„Unser Dank gilt dem Stadtrat mit Oberbürgermeister Jan Rothenbacher, dem Stadtkämmerer und der Verwaltung“, so der stellvertretende FCM-Vorsitzende Prof. Kai-Uwe Marten nach der Sitzung, „der Zuschuss gibt uns weitere Planungssicherheit“. Dass das Thema trotz langen Vorberatungen und Gesprächen auf verschiedenen Ebenen noch einmal kontrovers diskutiert wurde, stößt auf Verständnis. Doch der Antrag kam nicht kurzfristig zustande, sondern war bereits ein Thema, seit feststand, dass der FC Memmingen das Gebäude in Eigenregie verwirklichen wird, was sich – zur Erinnerung – im Laufe des Planungsprozesses so entwickelt hat. Die damaligen politischen Zusicherungen von verschieden Seiten hatten den FCM bestärkt, das Gebäude unter Einbeziehung von Partnern und Sponsoren zu errichten, was für die Stadt so nicht möglich gewesen wäre. Dennoch liegen die Baukosten, bedingt durch die verschiedensten Krisen der vergangenen Monate, wie in der Stadtratsvorlage ausgewiesen bei rund 7,8 Millionen Euro. Natürlich eine große Herausforderung, „aber wir können das alles hinbekommen“, so FCM-Präsident Armin Buchmann.

Der städtische Zuschuss wird im Übrigen erst im Jahr 2024 fließen, wenn der städtische Haushalt beschlossen worden ist. Betont wurde ausdrücklich, dass bei der Zugrundelegung, wie hoch der Investitionszuschuss ausfallen kann, lediglich 50 Prozent der öffentlich relevanten Flächen angesetzt werden. Konkret geht es um 175 von über 1.900 Quadratmetern. Ausgenommen sind die Räume, die dem wirtschaftlichen Vereinsbetrieb dienen, wie Kiosk, Catering und Businessräume – selbst wenn sie unter dem Begriff „multifunktional“ auch dem Sportbetrieb, nicht nur dem FCM dienen können.

Noch einmal zur Klarstellung: Es handelt sich um ein Gebäude, das nicht nur VIPs alle zwei Wochen bei einem Regionalliga-Heimspiel zugutekommt, auch wenn natürlich die beabsichtigte optische Außenwirkung durch die Gestaltung entsprechend wirkt. Die Infrastruktur im Stadion wird deutlich verbessert und durch seine Möglichkeiten ist das Haus ein wichtiger Beitrag für die Weiterentwicklung des Fußball-Clubs auch im Hinblick auf die Nachwuchsförderung samt dem BFV-Leistungszentrum. Wer schon drin war und sich mit der Materie wirklich befasst, wird dies bestätigen.

Weiter wurde vom Stadtrat eine Absichtserklärung über eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 500.000 Euro ausgesprochen. Dies dient gegebenenfalls zur Absicherung, um günstigere Finanzierungskonditionen zu ermöglichen. Buchmann sieht den FCM und auch andere Vereine in einer Vorreiterrolle beim “Bauen in Eigenregie”. Vereine werden hier künftig mehr in Selbstverantwortung kommen, weil die Kommunen immer weniger Mittel auch für diese gesellschaftlichen wichtigen Aufgaben und Bauprojekte zur Verfügung haben und sich allenfalls mit Baukosten- und/oder Unterhaltszuschüssen beteiligen werden. Dazu bedarf es auch der schon lange diskutierten Sportförderrichtlinie, die der Stadtrat nunmehr auf den Weg bringen sollte.

UPDATE 22.10.2023

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